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 EU / neue Länder - Hinweise

 

EU/neue Länder - Hinweise für Kraftfahrer und Zoll

 

Lettland - Hauptstadt Riga    (Kfz-Kennzeichen: LV)

Auto-km bis Riga
Berlin          1100


Grenzübergänge


Grenzkontrollen für EU - Bürger
Eigentlich können sich EU-Bürger frei in der Union bewegen. Aber... Da die neuen EU-Länder noch nicht im Schengener Abkommen sind, wird es weiterhin Grenzkontrollen geben. Wann die Personenkontrollen abgeschafft werden, wird später von der EU entschieden. Dies hängt von der Sicherheit der EU-Außengrenzen ab. Wenn diese sicher genug sind, können die neuen Mitgliedstaaten dem Schengener Abkommen beitreten und dann entfallen auch die Personenkontrollen.


Personaldokumente
Eigentlich reicht für EU-Bürger der Personalausweis. Reisepass wird aber trotzdem empfohlen. Kinder bis 16 können in den Pass eines Elternteils eingetragen sein. Besser ist jedoch ein eigener Kinderausweis mit Bild. Vor allem, wenn Sie mit dem PKW durch Polen anreisen.
Achten Sie auch darauf, dass Sie einen Nachweis mit sich führen, dass ggf. Arztkosten durch eine Versicherung übernommen werden.

Mit dem PKW...
...benötigen Sie einen EU-Führerschein und den Fahrzeugschein. Das kleine “D” oder “A” auf dem Nummernschild genügt. Wenn Sie mit einem Geschäftswagen anreisen, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie das Auto nutzen dürfen.
Vergessen Sie vorsichtshalber nicht die grüne Versicherungskarte!
(Kurz-)Vollkasko und Insassenunfallversicherung ist empfehlenswert, außerdem ein Auslandsschutzbrief.

Zugelassene Geschwindigkeiten
Innerorts 50 km/h
Außerorts 90 km/h
Autobahnen 110 km/h

Promille-Grenze
0,5 Promille

Sonstiges
Tagsüber ist Abblendlicht Pflicht.
 
Zoll - Privat darf zollfrei eingeführt werden:.
200 Zigaretten
10 Liter Spirituosen