EU/neue Länder - Hinweise für Kraftfahrer und Zoll
Litauen
- Hauptstadt Vilnius (Kfz-Kennzeichen
LT)
Auto-km
bis Vilnius
Berlin 1065
Frankfurt/M.
1500
München 1500
Wien
1135
Grenzübergänge
Weißrussland Medininkai
Kaliningrad
Kybartai
Kaliningrad
Nida
Lettland
Salociai
Polen
Ladzdijai
Polen
Kalvarija
Grenzkontrollen
für EU - Bürger
Eigentlich können sich EU-Bürger frei in der Union bewegen. Aber... Da die neuen
EU-Länder noch nicht im Schengener Abkommen sind, wird es weiterhin
Grenzkontrollen geben. Wann die Personenkontrollen abgeschafft werden, wird
später von der EU entschieden. Dies hängt von der Sicherheit der EU-Außengrenzen
ab. Wenn diese sicher genug sind, können die neuen Mitgliedstaaten dem
Schengener Abkommen beitreten und dann entfallen auch die
Personenkontrollen.
Zollkontrollen finden an der Grenze nicht mehr statt.
Dafür im Landesinneren von mobilen “Zollkontrollkommandos”.
Personaldokumente
Eigentlich reicht für EU-Bürger der Personalausweis. Reisepass
wird aber trotzdem empfohlen. Kinder bis 16 können in den Pass eines Elternteils
eingetragen sein. Besser ist jedoch ein eigener Kinderausweis mit Bild. Vor
allem, wenn Sie mit dem PKW durch Polen anreisen.
Achten Sie auch darauf,
dass Sie einen Nachweis mit sich führen, dass ggf. Arztkosten
durch eine Versicherung übernommen werden.
Mit
dem PKW...
...benötigen Sie
einen EU-Führerschein und den Fahrzeugschein. Das
kleine “D” oder “A” auf dem Nummernschild genügt. Wenn Sie mit einem
Geschäftswagen anreisen, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Bestätigung
des Arbeitgebers, dass Sie das Auto nutzen dürfen.
Vergessen Sie nicht die grüne Versicherungskarte! Litauen unterstützt
seit Oktober 2003 die grüne Versicherungskarte. Das heißt, Ihre Haftpflicht hat
in Litauen Gültigkeit. Bitte besorgen Sie sich aber bei Ihrer Versicherung eine
aktuelle Karte. Litauen (LT) muss eingetragen sein.
Bei Kasko- und Insassenunfallversicherung sieht es ebenfalls gut aus. Die
meisten Versicherungen haben auch für Litauen Gültigkeit. Aber trotzdem, vorher
prüfen. (Kurz-)Vollkasko und Insassenunfallversicherung wird dringend
empfohlen, außerdem ein Auslandsschutzbrief.
Straßenzustand
Wenn Sie mit dem PKW aus Polen anreisen, werden Sie über den guten Zustand
der Straßen in Litauen überrascht sein. Die Autobahnen und Fernverkehrstraßen
haben durchweg Westniveau. Allerdings muss man dazu ein paar Bemerkungen
machen: Fahren Sie auf den Autobahnen vorsichtig. Vor allem bei Nacht. Die
“Highways” werden auch von Radfahrern, Fussgängern und Pferdefuhrwerken genutzt.
Auch das Links-Abbiegen auf freier Strecke ist möglich. Gerade auf der Strecke
Vilnius-Kaunas gibt es auf der Autobahn einige Baustellen. Mit Staus ist hier
aber nicht zu rechnen. Landstraßen sind manchmal schmal und nur in der Mitte
geteert. Man nutzt dann bei Gegenverkehr zum Ausweichen den befestigten
Grünstreifen. Auf der Nehrungsstraße kreuzen vermehrt Wildschweine die Fahrbahn.
Auch hier ist Vorsicht geboten. Und nicht vergessen: Die Polizei erprobt auf der
Nehrungstraße gerne Ihre Radargeräte und -pistolen. Vor allem kurz vor
Juodkrante. Aufpassen! Das gilt auch für die Autobahnen.
Zugelassene
Geschwindigkeiten
Innerorts 50 km/h
Außerorts 90 km/h
Autobahnen 110 km/h
Außerorts Fahrzeuge über 3,5 t und Gespanne 70 km/h
Promille-Grenze
0,4
Promille
Sonstiges
Es besteht Anschnallpflicht.
Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Bei Unfällen muss immer die Polizei verständigt werden.
Im Zeitraum 01.09.-07.09. (Einschulung) und 01.11.-01.03. muß mit Licht
gefahren werden!
Autos müssen mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein.
Haustiere
(Dafür
ubernehme ich keineGarantie.)
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe,
Virus-Hepatitis, Leptospirose und Pavovirose geimpft sein. Katzen gegen Tollwut
und Panleukopenie, die in der Internationalen Impfbescheinigung (mind. 14 Tage
alt) eingetragen sein muss.
Zoll
- Privat darf zollfrei eingeführt werden:
Innerhalb des EU-Binnenmarktes dürfen Privatpersonen Waren aus anderen
Mitgliedstaaten uneingeschränkt einführen. Aber: Es gibt für
verbrauchssteuerpflichtige Waren Richtmengen, bis zu denen von einem privaten
Gebrauch ausgegangen wird. Das sind im Folgenden:
Tabak (bis
2009):
200 Zigaretten oder
400 Zigarillos oder
200 Zigarren
oder
1 Kilogramm Rauchtabak
Tabak (ab 2009):
800 Zigaretten und
200 Zigarillos und
200
Zigarren und
1 Kilogramm Rauchtabak.
Alkohol:
10 Liter
Spirituosen und
20 Liter Mixgetränke und
90 Liter Wein (davon max. 60
Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier.
Kaffee:
10 Kilogramm
Kraftstoff
Tankinhalt + 20 Liter im Kanister
Bei
Mengen, die darüber hinaus gehen, muss der Einführende nachweisen, dass er die
Waren zu privaten Zwecken einführt.