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 EU / neue Länder - Hinweise

 

EU/neue Länder - Hinweise für Kraftfahrer und Zoll

 

Litauen - Hauptstadt Vilnius  (Kfz-Kennzeichen LT)

 

Auto-km bis Vilnius
Berlin             1065
Frankfurt/M.   1500
München        1500
Wien              1135

Grenzübergänge
Weißrussland         Medininkai           
Kaliningrad             Kybartai                
Kaliningrad             Nida
Lettland                  Salociai
Polen                      Ladzdijai
Polen                      Kalvarija

Grenzkontrollen für EU - Bürger
Eigentlich können sich EU-Bürger frei in der Union bewegen. Aber... Da die neuen EU-Länder noch nicht im Schengener Abkommen sind, wird es weiterhin Grenzkontrollen geben. Wann die Personenkontrollen abgeschafft werden, wird später von der EU entschieden. Dies hängt von der Sicherheit der EU-Außengrenzen ab. Wenn diese sicher genug sind, können die neuen Mitgliedstaaten dem Schengener Abkommen beitreten und dann entfallen auch die Personenkontrollen.
Zollkontrollen finden an der Grenze nicht mehr statt. Dafür im Landesinneren von mobilen “Zollkontrollkommandos”.
Personaldokumente
Eigentlich reicht für EU-Bürger der Personalausweis. Reisepass wird aber trotzdem empfohlen. Kinder bis 16 können in den Pass eines Elternteils eingetragen sein. Besser ist jedoch ein eigener Kinderausweis mit Bild. Vor allem, wenn Sie mit dem PKW durch Polen anreisen.
Achten Sie auch darauf, dass Sie einen Nachweis mit sich führen, dass ggf. Arztkosten durch eine Versicherung übernommen werden.

Mit dem PKW...
...benötigen Sie einen EU-Führerschein und den Fahrzeugschein. Das kleine “D” oder “A” auf dem Nummernschild genügt. Wenn Sie mit einem Geschäftswagen anreisen, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie das Auto nutzen dürfen.
Vergessen Sie nicht die grüne Versicherungskarte! Litauen unterstützt seit Oktober 2003 die grüne Versicherungskarte. Das heißt, Ihre Haftpflicht hat in Litauen Gültigkeit. Bitte besorgen Sie sich aber bei Ihrer Versicherung eine aktuelle Karte. Litauen (LT) muss eingetragen sein.
Bei  Kasko- und Insassenunfallversicherung sieht es ebenfalls gut aus. Die meisten Versicherungen haben auch für Litauen Gültigkeit. Aber trotzdem, vorher prüfen. (Kurz-)Vollkasko und Insassenunfallversicherung wird dringend empfohlen, außerdem ein Auslandsschutzbrief.

Straßenzustand
Wenn Sie mit dem PKW aus Polen anreisen, werden Sie über den guten Zustand der Straßen in Litauen überrascht sein. Die Autobahnen und Fernverkehrstraßen haben durchweg Westniveau. Allerdings muss man dazu ein paar Bemerkungen machen: Fahren Sie auf den Autobahnen vorsichtig. Vor allem bei Nacht. Die “Highways” werden auch von Radfahrern, Fussgängern und Pferdefuhrwerken genutzt. Auch das Links-Abbiegen auf freier Strecke ist möglich. Gerade auf der Strecke Vilnius-Kaunas gibt es auf der Autobahn einige Baustellen. Mit Staus ist hier aber nicht zu rechnen. Landstraßen sind manchmal schmal und nur in der Mitte geteert. Man nutzt dann bei Gegenverkehr zum Ausweichen den befestigten Grünstreifen. Auf der Nehrungsstraße kreuzen vermehrt Wildschweine die Fahrbahn. Auch hier ist Vorsicht geboten. Und nicht vergessen: Die Polizei erprobt auf der Nehrungstraße gerne Ihre Radargeräte und -pistolen. Vor allem kurz vor Juodkrante. Aufpassen! Das gilt auch für die Autobahnen.

Zugelassene Geschwindigkeiten
Innerorts 50 km/h
Außerorts 90 km/h
Autobahnen 110 km/h
Außerorts Fahrzeuge über 3,5 t und Gespanne 70 km/h

Promille-Grenze
0,4 Promille

Sonstiges
Es besteht Anschnallpflicht.
Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Bei Unfällen muss immer die Polizei verständigt werden.
Im Zeitraum 01.09.-07.09. (Einschulung) und 01.11.-01.03. muß mit Licht gefahren werden!
Autos müssen mit einem Feuerlöscher ausgestattet sein.
 
Haustiere (Dafür ubernehme ich keineGarantie.)
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose und Pavovirose geimpft sein. Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie, die in der Internationalen Impfbescheinigung (mind. 14 Tage alt) eingetragen sein muss.

Zoll - Privat darf zollfrei eingeführt werden:
Innerhalb des EU-Binnenmarktes dürfen Privatpersonen Waren aus anderen Mitgliedstaaten uneingeschränkt einführen. Aber: Es gibt für verbrauchssteuerpflichtige Waren Richtmengen, bis zu denen von einem privaten Gebrauch ausgegangen wird. Das sind im Folgenden:
Tabak (bis 2009):
200 Zigaretten oder
400 Zigarillos oder
200 Zigarren oder
1 Kilogramm Rauchtabak
Tabak (ab 2009):
800 Zigaretten und
200 Zigarillos und
200 Zigarren und
1 Kilogramm Rauchtabak.
Alkohol:
10 Liter Spirituosen und
20 Liter Mixgetränke und
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier.
Kaffee:
10 Kilogramm
Kraftstoff
Tankinhalt + 20 Liter im Kanister
Bei Mengen, die darüber hinaus gehen, muss der Einführende nachweisen, dass er die Waren zu privaten Zwecken einführt.